1.                WILAYAT

Frage:             Was Bedeutet WILAYAT?

Antwort:       Das Wilayat drückt das Befugnis- und Entscheidungsrecht einer bestimmten Person über einer anderen Person als diese über sich selbst.

z.B.: ein Vater besitzt die Wilayat über die eigenen Kinder.

1.1. Teilgebiete der Wilayat

 

1.1.1. Wilayatullah (Wilayat Allahs)          TAUHID

           Wilayat ul-Takwini                                                                  Wilayat ul-Tashrii 

Wilayat über die gesamte Schöpfung     Wilayat über die Gesetzgebung (die Naturgesetze und das Universum)       (halal/haram, Strafmaß/Belohnung ) - Suren diesbezüglich:         - Suren diesbezüglich:

-                      Kahf/44

-                      Schura/9                  - An'am/57                  -...

 

 

 

 

-  Schura/13

-  Baqara/213

-  Yusuf/67

-…

 

!!! Allgemeines Gesetz !!!

Nur Allahswt hat das absolute Wilayat über die Schöpfung.

Außer Allahswt hat niemand das Recht auf Wilayat über eine andere Person.

 

1.1.2. Wilayat ul-Rasul (Wilayat des Propheten)           NUBBUVAT

 

a)  Rasulullahsaas nimmt sein Recht auf dem Wilayat von Allahswt       Nisa/64

 

b)  Das Recht auf das Wilayat sowie die Ernennung von Stellvertretern wird lediglich von Allahswt vergeben.

 

c)  Rasulullahsaas hat mehr Entscheidungsrecht über die Muslime, als sie über sich selbst          Ahzab/6

 

d)  Das Wilayat des Propheten lässt sich durch Logik beweisen, da immer jemand benötigt wird, der die Gesetze Allahswt den Menschen kundtut und ihre korrekte Durchführung sicherstellt.

 

e)  Die Details der Wilayat des Propheten werden von Allahswt erklärt (die Grenzen seiner Wilayat usw.)

!!! Allgemeines Gesetz !!!

das Wilayat des Propheten ist begrenzt, da er dieses von Allahswt erhält.

Der Prophet hat auch das Recht einen Nachfolger / Stellvertreter zu wählen.

 

Frage:             An Wen sollen sich die Muslime nach dem Tod des Propheten wenden?

                         Welche Möglichkeiten zur Bestimmung eines Imams sind möglich und welche ist richtig?

       durch Allahswt

       durch Rasulullahsaas 

       durch Experten bzw. Expertenrat

       direkt vom Volk

Antwort:      Da in der Menschheitsgeschichte die Rechtleitung und Führung der Menschen stets durch Propheten und deren Vertreter erfolgt ist, muss auch nach dem Tod des letzten Propheten der Führer der islamischen Gemeinde von Allahswt bestimmt werden.

1.1.3. Wilayat ul-Imam (Wilayat des Imams)           IMAMAT

!!! Allgemeines Gesetz !!!

das Wilayat des Imams ist begrenzt, da er dieses von Allahswt erhält.

Der Imam hat auch das Recht einen Nachfolger / Stellvertreter zu wählen.

Maide/55  Bakara/124

 

a)  Imamas nimmt sein Recht auf dem Wilayat von Allahswt 

 

b)  Das Recht auf das Wilayat sowie die Ernennung von Stellvertretern wird lediglich von Allahswt vergeben.

 

c)  Das Wilayat des Imams ist begrenzt  

d)  Das Wilayat des Imams lässt sich durch Logik beweisen, da immer jemand benötigt wird, der die Gesetze Allahswt den Menschen kundtut und ihre korrekte Durchführung sicherstellt.

 

e)  Es gibt Unterschiede zwischen Prophet und Imam

-          Nubuwwa:  erhält Offenbarungen

-          Risalah:         erhält & verkündet Offenbarungen

-          Imamat:        setzt Offenbarungen um

 

Die Gesetze des Propheten Muhammedsaas dauern bis zum jüngsten Tag zusammen mit den Imamat an. 255 Jahre (11Imame) + 70Jahre (kleine Verborgenheit des 12.Imams) ist das Imamat für alle offen ersichtlich, seit ca. 1200 Jahren im Verborgenen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.     die Verborgenheit des 12.Imams

2.1.           Gaybat Sugra

Als GAYBAT SUGRA wird die Zeitspanne der kleinen Verborgenheit von Imam Muhammed Mahdiacfs bezeichnet. Die kleine Verborgenheit dauert ca. 70Jahre. Während dieser Zeitspanne hat Imam Muhammed Mahdiacfs folgende 4 Personen als seine unmittelbaren Stellvertreter (NAIB) festgelegt. Nachdem der 4.Stellvertreter im Jahre 320 n.H. verstarb, begann die Zeit der großen Verborgenheit (GAYBAT KUBRA).

       Abu Amr Osman bin Saidi Amri               - Stellvertreter des 10., 11. und 12.Imams

       Abu Jaffar Muhammed bin Osman bin Saidi Amri  - 2. Stellvertreter des 12.Imams

       Abul Kazem bin Ruh Nevbahti                 - 3. Stellvertreter des 12.Imams

       Abul Hassan Ali bin Muhammed bin Sameri      - 4. Stellvertreter des 12.Imams

 

2.2.           Gaybat Kubra

Als GAYBAT KUBRA wird die Zeitspanne nach der 70jährigen kleinen Verborgenheit von Imam Muhammed Mahdiacfs bis zum Erscheinen des Imams bezeichnet. Während der 12.Imam bei der kleinen Verborgenheit (GAYBAT SUGRA) direkte Stellvertreter hinterlassen hat, hat er in der großen Verborgenheit (GAYBAT KUBRA) keine direkten Stellvertreter hinterlassen.

Frage:    An Wen sollen sich die Muslime in der großen Verborgenheit des 12.Imams wenden?                 Welche Möglichkeiten zur Bestimmung einer Führung sind möglich und richtig?

       Da kein direkter Stellvertreter bestimmt wurde, KÖNNEN die Muslime ihren religiösen Führer selber bestimmen.

       Da kein direkter Stellvertreter bestimmt wurde, DÜRFEN die Muslime ihren religiösen Führer

NICHT selber bestimmen, da         die Gründung eines Staates nicht verpflichtend ist (nicht WAJJIB).    die Gründung eines Staates verboten ist (HARAM) – z.B.: Ahbari

       Da die Muslime nicht ihrem Schicksal selbst überlassen worden sind, hat Allahsw bestimmt eine Weiterführung vorgesehen.

Antwort:      Da in der ca. 7000jährigen Menschheitsgeschichte die Rechtleitung und Führung der Menschen stets durch Propheten und deren Vertreter, die Imame, erfolgt ist, muss auch in der Verborgenheit des 12.Imams eine von Allahswt bestimmte islamische Führung bestehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Velayet-i Tevdi bzw. Velayet-i Naib        an andere Personen abgegebenes Wilayat

Eine Abtretung des Wilayats an die FUQAHA ist von großer Wichtigkeit, damit folgende Probleme innerhalb der islamischen Glaubensgemeinde in der Verborgenheit von Imam Muhammed Mahdiacfs gelöst werden.

  islamische Rechtswissenschaft (FIQH)

 Verkündung der Glaubensgrundlagen (AKAID)

 Wirtschaftliche Probleme

 Regelung der Angelegenheiten von Personen, die dazu nicht selber imstande sind

z.B.: Waisen, Greise, Bedürftige, usw.

 Gesellschaftliche Probleme

 Politische Probleme lösen

 Umsetzung rechtlicher Anweisungen

                 Öffentliches Recht

                 Strafrecht

                 Urteile

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.     Pflichten der Schiiten während der großen Verborgenheit

a.    All jene Gelehrten (FAQIH), die ihren eigenen Begierden und Wünschen trotzen, ihre Religion aufrecht halten sowie den Befehlen ihres Herrn und Imams gehörig sind, sind für das einfache Volk zur Nachahmung heranzuziehen. [1]

 

b.    Bei neuen Angelegenheiten wendet euch an die Ravi (Überlieferer) unserer Worte.                Sie sind deutliche Beweise über euch, so wie ich ein Hujjat (deutlicher Beweis) über sie bin.[2]

Frage:            Wer ist ein Ravi bzw. ein Muhaddis?

Antwort:       Als RAVI oder MUHADDIS wird jemand bezeichnet, der Aussprüche 14MASUMINas gehört und überliefert hat. Obwohl es zahlreiche Überlieferer gibt, werden lediglich nur 18 Personen als vollkommen glaubwürdig angesehen.

 Voraussetzungen für ein RAVI oder MUHADDIS

 

o muss wissend sein (ALIM) o muss vertrauenswürdig sein o muss die Wahrheit sprechen o muss ein Schiit sein

Frage:

Was ist ein Hujjat?

Antwort:

Als HUJJAT wir ein deutlicher Beweis bezeichnet, der ohne eine Ausnahme für die Ausführung einer Pflicht eines Menschen vorliegt.

Frage:

Was ist ein Faqih?

Antwort:

ein FAQIH ist ein islamischer Gelehrter und muss folgende Zeichen vorweisen können:

 Absolute Befugnis religiöse Urteile aus dem Quran und den Hadisen zu fällen o Kenntnis über alle religiösen Regeln

                                                    Fiqh

o         Aqaid / Itikat o            Wirtschaft o      Politik o            Recht o            usw.

o Möglichkeit in allen Bereichen religiöse Rechtsurteile treffen zu können

 

 Absolute Gerechtigkeit des Faqih o darf keine Sünden begehen o darf nicht nach Lust und Laune handeln

o muss sich auch an das selber gefällte Rechtsurteil halten

 

 Der Faqih muss über eine Führungsfähigkeit besitzen. 

 

 

 

 

4.     Wali al-Faqih

Jeder Faqih (Gelehrter), der über die oben erwähnten Eigenschafen besitzt, besitzt mehr Rechte über die Menschen, als die Menschen über sich selbst.

Frage:

Ist das Thema des Wali al-Faqih eine Angelegenheit des FIQH oder AQAID?

 

Was bedeutet es, wenn es vom AQAID ist?

Antwort:

es ist eine rein göttliche Angelegenheit, also von Allahswt jeder muss selber Beweise hervorbringen bzw. die Thematik logisch nachvollziehen es ist die Fortführung des IMAMATS es muss bezeugt werden (Iman) es müssen eindeutige Beweise vorliegen. Wahrscheinlichkeiten sind ausgeschlossen

 

Was bedeutet es, wenn es vom FIQH ist?

Antwort:

es ist eine rein menschliche Angelegenheit der Gelehrte (Mujtahid) MUSS ein Rechtsurteil erteilen. Die Nachahmung ist PFLICHT der Nachahmer (Muqalid) darf keine eigene Ansicht vertreten

es müssen Beweise vorliegen, Wahrscheinlichkeiten sind aber nicht ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 

 

5.     Die drei islamischen Rechtswissenschaften

5.1. Aqaid (Theologie) (Fiil-ullah    Angelegenheiten, die Allahswt betreffen)

Nachahmung ist NICHT MÖGLICH  mit logischen Beweisen nachvollziehbar jeder muss selbstständig die Beweise erarbeiten

Mujtahid kann KEIN Rechtsurteil erteilen o Tauhid (Gotteseinheit) o Nubuvveh (Prophetentum) o Adaleh (Gerechtigkeit) o Imamat

o Mead (Auferstehung bzw. das jenseitige Leben) o Religiöse Pflichten und Bezeugungen

                                              Quran

                                               Engel

                                              Gebote

 

5.2. Fiqh (Fiil-ul Mukellef      Angelegenheiten, die die Menschen betreffen)

 isl. Wissenszweig, der die auferlegten und verbotenen Vorschriften in Bezug auf

Furu al-din (Religionszweige) näher erläutert

z.B.: was ist WAJJIB, MUSTAHAB, MUBAH, MAKRUH und HARAM

Nachahmung ist PFLICHT

Mujtahid MUSS ein Rechtsurteil erteilen

Muqalid besitzt KEIN Bestimmungs- und Mitspracherecht o IBADEH (Anbetung) o MUAMALAH (Aufbereitung, Bearbeitung, Behandlung, Transaktion, Verarbeitung) o IQTISAH (Wirtschaft) o SIYASEH (Politik) o HUQUQ (Recht)

5.3. Achlaq (islamische Moral)

o göttliche bzw. schöne Eigenschaften o göttliche Werte o moralische Themen

                                              Beziehung des Menschen zu Allahswt

    Pflichten des Menschen gegenüber der Gesellschaft     Pflichten des Menschen gegenüber sich selbst

 

 

 

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